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AGB Zusatz Offroad Tour

AGB Zusatz Offroad Tour

Ergänzungen zu den AGB und Datenschutzerklärung
der TFR GmbH für den Bereich Quad Offroad Tour


Im Bereich Offroadfahren gelten folgende zusätzliche Geschäftsbedingungen:
§1. Verbindliche Buchung und personengebundene Daten
Die verbindliche Anmeldung beinhaltet eine gegenseitige Übereinkunft an welchem konkreten Termin an einer Quad – Offroadtour teilgenommen wird. Mit dieser Übereinkunft entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bucher und der TFR GmbH. Verträge zwischen der TFR GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die TFR GmbH zustande. Das Befahren des Offroadpark mit einem eigenen KFZ oder das Führen eines Leihfahrzeuges aus dem Bestand der TFR GmbH setzen bei der Buchung die vollständige Angabe der Personalien bzw. Meldeadresse der Fahrer / Teilnehmer voraus. Diese personengebundenen Daten werden ausschließlich für die sichere Abwicklung oder der Nachbereitung der Veranstaltung z.B. bei Unfallschäden genutzt. Bei Gutscheineinlösung ist weiterhin die Angabe der Gutscheinnummer für eine Gültigkeitsprüfung im Vorfeld erforderlich, ungeprüfte Gutscheine werden an Veranstaltungstagen nicht angenommen. Gutscheine von Drittanbietern, können nur auf den Portalen der jeweiligen Anbieter eingelöst werden.
Die Angabe der Adressdaten von Teilnehmern ist nicht notwendig bei Firmenveranstaltungen oder Buchungen über Agenturen.
§2. Ausweispflicht
Zur Veranstaltung ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
§3. Abbruch von Veranstaltungen/Teilnehmerausschluss und damit verbundene Rückerstattungen
§ 3.1. Abbruch der Teilnahme von Teilnehmern an der Veranstaltung weil Teilnehmer alkoholisiert oder anderweitig entsprechend der STVO fahruntüchtig zum Veranstaltungstermin erscheinen
Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer absolutes Alkoholverbot, das heißt der Blutalkoholwert muss 0,0 Promille sein. Das gleiche gilt für fahrtüchtigkeitseinschränkende Medikamente und Rauschmittel. Ist durch das TFR GmbH Personal indizierbar, dass eine Fahruntüchtigkeit vorliegt wie z.B. Atemalkohol oder stark auffälliges Verhalten, wird der betreffende Teilnehmer ohne Kostenrückerstattung von der Weiterführung der Veranstaltung ausgeschlossen .
§ 3.2. Abbruch der Teilnahme von der Veranstaltung wegen Nichtbefolgung von Traineranweisungen die der Sicherheit der / des Teilnehmers dienen
Werden Traineranweisungen nicht befolgt, so hat der Trainer bzw. Tourguide jederzeit die Möglichkeit betreffende Teilnehmer aus der Tour auszuschließen. Um andere Teilnehmer der Tour nicht in Ihrem Erlebnis einzuschränken, erfolgt der Ausschluss durch Entziehung des Fahrzeuges. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat dann lediglich die Möglichkeit, den Ausgangspunkt der Tour zu Fuß zu erreichen. Bei Ausschluss von Teilnehmern aus der Veranstaltung wegen Nichtbefolgung von Traineranweisungen gibt es keine Kostenrückerstattung.
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der TFR GmbH für den Bereich Quad Offroad Tour
§ 3.3. Selten auftretende Ausnahmefälle
Sollte ein Teilnehmer trotz aller Bemühungen z.B. aus körperlichen Gründen etc. nicht in der Lage sein, das Offroadfahrzeug sicher im Offroadpark führen zu können, kann aus Rücksicht gegenüber weiterer Tourteilnehmer ein Ausschluss aus der Tour erfolgen. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist aufgrund entstandener Kosten nicht möglich.
Bemerkung zu §3: Quad Offroad Tour Level 1 ist anfängergerecht und demensprechend in der Abfolge so gestaltet, das jeder „Quad-Neuling“ Schritt für Schritt an den Umgang mit dem Quad herangeführt wird. Der hier beschriebene Ausnahmefall betrifft weniger als 1% unserer Teilnehmer in den vergangenen Jahren.
§ 4. Rücktritt
§ 4.1 Rücktritt kundenseitig (Teilnehmer)
Bei Stornierung oder Rücktritt von verbindlichen Buchungen im Vorfeld der Veranstaltung werden der Zeitraum der Stornierung und die Buchungsart berücksichtigt.
Stornogebühren ergeben sich wie folgt:
Direktbucher: ab 7 Tage oder weniger vor Veranstaltung 50 %, ab 2 Tage oder weniger vor Veranstaltung 100%
Gutscheineinlöser: Mit der Einlösung eines Gutscheines, erlischt der Gegenwert des Gutscheines ab dem Zeitpunkt einer verbindlichen Buchung. Bis 14 Tage vor Veranstaltung kann der Buchungstermin geändert werden ohne das weitere Kosten entstehen. Einlöser von Termintickets: Termintickets sind Termin gebunden und verfallen bei Nichterscheinen. Termintickets können bis 14 Tage vor Veranstaltung umgebucht werden.
§ 4.2 Rücktritt des Veranstalters am Veranstaltungstag
Ein kurzfristiger Rücktritt des Veranstalters kann erfolgen bei: Unwetter wie z.B. Gewitter, Starkregen, Hagel, Sturm oder höherer Gewalt. Handelt es sich um kurze vorrübergehende Erscheinungen wird die Veranstaltung unterbrochen und bei Entspannung der Situation fortgesetzt. Sollte die Wettersituation am Veranstaltungstag ganztägig gefährlich sein wird die Veranstaltung abgebrochen. Eine Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
§ 4.3 Rücktritt des Veranstalters im Vorfeld der Veranstaltung
Ein Rücktritt des Veranstalters kann im Vorfeld der Veranstaltung erfolgen bei Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall von erforderlichem Personal oder Technik. Im Falle von regionalen Direktbuchungen, Gutscheineinlösungen oder Termintickets wird dem Einlöser kostenfrei ein Ausweichtermin angeboten oder die Einlösung zu einem anderen Termin innerhalb des laufenden Kalenderjahres ermöglicht. Überregionale Direktbucher mit Vorkasse bekommen eine Kostenrückerstattung abzüglich 20 % Verwaltungsaufwand wenn kein Ausweichtermin in Anspruch genommen werden kann.
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der TFR GmbH für den Bereich Quad Offroad Tour
Bemerkung zu §4: Die angebotene Quad-Offroadtour im Offroadpark Berlin Brandenburg ist nicht zu vergleichen mit einem Fahrgeschäft mit Dauernutzung innerhalb festgelegter Zeiten. Alle Touren, auch die Touren an veröffentlichten Terminen, werden immer individuell mit Kostenaufwand organisiert und müssen auch mit anderen Veranstaltungen im Offroadpark abgestimmt sein. Um dieses außergewöhnliche Erlebnis dauerhaft anbieten zu können und auch die Gewährleistung für Gutscheineinlösungen geben zu können, unterliegen Tour Planungen aber auch die Regelungen bei Rücktritten immer einer notwendigen Wirtschaftlichkeit.
§ 5. Haftungsverzicht
Der folgende Haftungsverzicht ist Bestandteil der Ergänzung der AGB TFR GmbH und wird vor Ort vor Beginn der Tour gelesen und unterzeichnet:
Hiermit bestätige ich, dass ich auf eigene Gefahr am heutigen Offroad-Fahrevent auf dem Gelände der TFR GmbH teilnehmen werde.
Mit meiner Unterschrift stelle ich die TFR GmbH und deren Beauftragte von jeglicher Haftung frei. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Organisationspersonals unbedingt Folge zu leisten.
Mitgebrachte Fahrzeuge, unterliegen der Verantwortung des Fahrzeughalters.
Der Aufenthalt auf dem Gelände der TFR GmbH erfolgt nur im durch das Personal zugelassenen Aktionen/Modulen.
Jeder Fahrer entscheidet selbst in welchem Rahmen er die ihm angebotenen bzw. ausdrücklich gestatteten Möglichkeiten nutzt und trägt Verantwortung sowie Haftung für Schäden an seinem KFZ oder TFR Leihfahrzeugen, wie auch für Schäden gegenüber Dritten welche durch sein Handeln entstehen.
Die Selbstbeteiligungen für TFR Leihfahrzeuge sind wie folgt:
Quad: 1.500,00 €;
TFR Geländewagen: 1.500,00 €;
TFR Toyota Landcruiser: 2.000,00 €;
Bei mutwillig herbei geführten Unfallschäden, z.B. durch nicht sachgemäße Nutzung der Fahrzeuge oder Nichtbefolgung der Traineranweisungen werden sämtliche Schäden vom Verursacher getragen.
Dieser Haftungsverzicht hat seine Gültigkeit für den ganzen Zeitraum der Veranstaltung, auch bei mehrfacher Teilnahme des/der Teilnehmer an den einzelnen Aktionen.
Mit der Unterschrift gestattet der Teilnehmer auch Bild- und Tonaufnahmen zur Nutzung für Werbezwecke der TFR-GmbH.

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