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AGB Fahrtechnik Akademie

AGB Fahrtechnik Akademie

TFR GmbH / -Fahrtechnik Akademie
Unsere AGBs Fahrsicherheitstraining und Programme

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen TFR GmbH – Fahrtechnik Akademie (TFR GmbH) und dem Kunden.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die TFR GmbH diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.

§ 1. Vertragsschluss

  • Verträge, Gutscheine, Termintickets zwischen der TFR GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die TFR GmbH zustande.
  •  Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der TFR GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung / Angebot.
  • Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages / Angebotes, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch die TFR GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die TFR GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
  • An unser Angebot sind wir 14 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.

§ 2. Teilnahmebedingungen Einzelkunde / Endverbraucher Sicherheitstraining (SHT)

  • Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko am Fahrsicherheitstraining teil.
  • Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille), der Teilnehmer darf nicht unter Drogen oder Medikamenten Einwirkung stehen und muss im Vollbesitz seiner Kräfte sein.
  • Die TFR GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings äußerst diszipliniert zu verhalten hat.
  • Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Instruktors ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.
  • Auf dem Trainingsgelände der TFR GmbH gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Aus diesem Grund ist eine Fahrerlaubnis für das jeweilige Sicherheitstraining erforderlich.

§ 2.1. Stornobedingungen / Zahlungsbedingungen

  • Die Buchung Ihres Trainings gilt als verbindlich.
  • Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am vereinbarten Trainingstermin ohne vorherige Abmeldung, kann der gesamte vereinbarte Bruttopreis nicht zurückerstattet werden und verfällt. Im Zweifelsfall ist der Teilnehmer für den rechtzeitigen Zugang der Abmeldung nachweispflichtig.
  • Eine kostenfreie Übertragung der Buchung auf eine andere Person ist jederzeit möglich.
  • Bei Umbuchung des Kurses berechnen wir eine Gebühr von 25,00 €.

§ 2.2. Versicherungsbedingungen

  • Grundsätzlich gilt die eigene Fahrzeug-Versicherung.
  • Für einen Schaden des Teilnehmers oder am Fahrzeug haftet die TFR GmbH sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch die TFR GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    Stand: 01.Oktober 2011

§ 3. Teilnahmebedingungen Firmen Sicherheitstraining(SHT) und Programme (SHP)

Es gelten die Bedingungen des § 2

§ 3.1. Stornobedingungen / Zahlungsbedingungen

  • Die Buchung Ihres Trainings gilt als verbindlich.
  • Bei nicht erscheinen von Teilnehmern am vereinbarten Trainingstermin ohne vorherige Abmeldung ( mindestens 7 Tage vorher ) wird der für die jeweilige Trainingsvariante angegebene Bruttopreis in Rechnung gestellt ohne Berücksichtigung der möglichen BG Bezuschussung.
  • Erscheint die Firma (Kunde) nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag / bestätigtes Angebot vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet sie der TFR GmbH den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Die Kündigung des Vertrages durch die Firma (Kunden) muss schriftlich per Post, Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung bei der TFR GmbH.

Im Zweifelsfall ist die Firma (Kunde) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

§ 3.2 .Erfolgt die Kündigung

  • Bei Kündigung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung fallen 80 % der Trainingsgebühr als Stornogebühr an.
    Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung fallen 100 % der Trainingsgebühr als Stornogebühr an.
  • Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Stornogebühr ist.
  • Die FTR GmbH ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzurechnen.

§ 3.3. Personenbezogene Daten

  • Die FTR GmbH ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten.
  • Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden.
  • Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
    Stand: 1.Oktober 2011

§ 4. Fremd-Veranstaltungen, -Vermietung

Für Vertragsverhältnisse zwischen der TFR GmbH und anderen Veranstaltern bzw. Mietern der Fahrtechnik – Anlage gelten zusätzlich die Bestimmungen des vorliegenden § 4.

§ 4.1. Versicherung

  • Im Vermietungsfall hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand der Fahrtechnik – Anlage zu überzeugen. Ein erkannter Mangel ist vor der Veranstaltung in schriftlicher Form festzuhalten und dem anwesenden Beauftragten der TFR GmbH mitzuteilen. Andernfalls ist der Mieter mit solchen Einwendungen ausgeschlossen.
  • Für die Veranstaltungen des Mieters besteht kein Versicherungsschutz. Der Mieter ist verpflichtet, für die von seiner Veranstaltung ausgehenden Gefahren geeignete Versicherungen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, abzuschließen. Der Mieter hat vor der Veranstaltung einen Nachweis für Bestehen der maßgeblichen Versicherungen, insbesondere einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, zu erbringen, andernfalls ist die TFR GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4.3. Leistungsstörungen

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist
insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich einem von der TFR GmbH bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten zur Kenntnis zugeben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Der Mieter kann von dem Beauftragten eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung seiner schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben weder der Beauftragte noch der Leistungsträger.

§ 4.5. Haftung/Gewährleistung

a) Vom Mieter oder seinen Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden sind vom
Mieter unverzüglich in enger Abstimmung mit der FTR GmbH zu beheben. Die FTR GmbH behält sich vor, ohne Ankündigung selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und vom Mieter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
b) Der Mieter gewährleistet der TFR GmbH, dass alle Teilnehmer, die innerhalb der Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen.
c) Die TFR GmbH behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht eines Restalkoholwertes gegeben ist oder der unter Drogen steht, von den praktischen Übungen auszuschließen. Hierdurch werden die vertraglichen Pflichten des Mieters, insbesondere die zu leistende Gebühr, nicht berührt.
d) Bei Fremdveranstaltungen geht die TFR GmbH kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist frei von jeder Haftung aus diesen Geschäften. Der Mieter stellt die FTR GmbH auch von allen Ansprüchen frei, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung, gegen die TFR GmbH geltend machen. Die TFR GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder den Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen.

§ 4.2. Zahlungs- und Stornobedingungen

Zahlungsziel des Rechnungsbetrags ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto. Eine
Kündigung des Vertragsverhältnisses muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen, wobei nachstehende Stornobedingungen gelten:

Bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises, zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35%, zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden 50%; zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% und ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 100% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Für die Berechnung der Stornogebühr ist ausschlaggebend der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00:00 Uhr. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TFR GmbH.

Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Für den Fall, dass die TFR GmbH wegen Vertragsverletzungen des Mieters, insbesondere wegen Verstoßes gegen Ziffer 5.1.b), vom Vertrag zurücktritt, hat die FTR GmbH Anspruch auf die gesamte Mietgebühr.

Dem Mieter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, der TFR GmbH sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder wesentlich
geringerer Schaden entstanden, als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen.

§ 4.4. Veranstaltungsabsagen/Verzicht auf vertragliche Leistungen

a) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt,
z. B. witterungsbedingter Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innerer Unruhen, Streik, etc.
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Veranstaltung von der TFR GmbH abgesagt oder vorzeitig beendet werden. In diesem Fall kann die TFR GmbH für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in Höhe bis maximal des
vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
b) Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich
vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne das ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, hat die TFR GmbH Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.

§ 4.6. Hospitality

Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Mieter durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit der FTR GmbH abzustimmen.

§ 5. Sonstige Bestimmungen

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung im Verhältnis zu den Teilnehmern oder zum Fremdveranstalter/Mieter ist Potsdam.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein
oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: 1.Oktober 2011

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